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Firmenbesuch bei Joratec im „Dammfeld“

Im Rahmen seiner Firmenbesuchsreihe hat Bürgermeister Bochinger kürzlich die Firma Joratec im „Dammfeld“ besucht. Bei diesem Besuch erhielt er einen tiefen Einblick in die anspruchsvollen und komplexen Tätigkeitsfelder der Leiterplattenbestückung, einem zentralen Bereich der modernen Elektronikfertigung.


Die beiden Geschäftsführer, Melanie Jost und Jan Kauselmann, führten den Bürgermeister durch die Produktion und erläuterten ausführlich die verschiedenen Methoden, die bei der Bestückung von Leiterplatten zum Einsatz kommen. Besonders beeindruckend war die Bandbreite der Bauteile, die auf die Platinen gelötet werden können. Von winzigen Komponenten in der Größe eines Sandkorns bis hin zu großen Bauteilen, die die Größe eines Feuerzeugs erreichen – jedes Teil wird präzise und teilweise sogar in Handarbeit oder als Einzelstück aufgebracht.


Im persönlichen Gespräch betonten die Geschäftsführer, wie wichtig es der Firma sei, flexibel auf die individuellen Wünsche der Kunden einzugehen. Diese Flexibilität spiegelt sich in der breiten Produktpalette wider: Joratec fertigt nicht nur einzelne Platinen, sondern stellt auch komplette, sofort einsatzbereite Schalteinrichtungen her. Auf Wunsch übernimmt die Firma sogar den Versand der fertigen Produkte direkt zum Endkunden.


Für Bürgermeister Bochinger war der Besuch ein eindrucksvolles Erlebnis, das einmal mehr die Vielfalt der Unternehmen in Keltern und deren Bedeutung für die regionale Industrie verdeutlicht. Besonders bemerkenswert ist, dass Joratec überwiegend für Kunden im Umkreis von 100 Kilometern produziert und damit einen wichtigen Beitrag zur regionalen Wertschöpfung leistet.

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Die Geschäftsführer Jan Kauselmann, Melanie Jost und Bürgermeister Steffen Bochinger

Pflegepauschbetrag – Steuererleichterung für pflegende Angehörige

Pflegepauschbetrag – Steuererleichterung für pflegende Angehörige

80 Prozent der Pflegebedürftigen in Deutschland werden zuhause von ihren Angehörigen versorgt. Diese Pflege kostet Zeit und Kraft, aber auch Geld. Ab einem Grad der Behinderung von 20 können Pflegepersonen diese finanziellen Aufwendungen von der Steuer absetzen. Die VdK-Beratungspraxis zeigt leider, dass dieser Steuervorteil vielen pflegenden Angehörigen nicht bekannt ist. Pflegepersonen können ganz einfach einen steuerlichen Pauschbetrag geltend machen. Als Nachweis für die Pflegetätigkeit ist ein Bescheid über die Pflegebedürftigkeit oder die Hilflosigkeit der gepflegten Person ausreichend. Ändert sich der Pflegegrad, ist der neue Bescheid bei der Einkommenssteuererklärung beizulegen. Die Steuervergünstigung wird pauschal für pflegende Angehörige gewährt – ganz unabhängig von den tatsächlich entstandenen Kosten. Daher ist es auch nicht notwendig, mit einzelnen Belegen die jeweiligen Ausgaben bei der Einkommenssteuererklärung nachzuweisen. Pflegepersonen, die mehr als einen Angehörigen pflegen, können den Pflegepauschbetrag natürlich auch mehrfach bei der Steuererklärung geltend machen. Aktuell liegen die gültigen Pflegepauschbeträge bei: 600 Euro (für Pflegegrad 2), 1.100 Euro (Pflegegrad 3), 1.800 Euro (Pflegegrad 4 und 5 und bei Merkzeichen H).

Wichtig: Die Pflege der Angehörigen muss unentgeltlich erfolgen. Andernfalls wird der Pflegepauschbetrag nicht gewährt! Auch das Pflegegeld der Pflegeversicherungen zählt als Einkommen. Es sei denn, die pflegenden Angehörigen nutzen das Pflegegeld für Hilfsleistungen, die der pflegebedürftigen Person zugutekommen. In diesem Fall ist es sinnvoll, dies dem Finanzamt nachweisen zu können. Nutzen Sie für den Pflegepauschbetrag bei Ihrer Steuererklärung die Anlage „Außergewöhnliche Belastungen/Pauschbeträge“ in Zeile 11 und 16.